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22.05.2006; 17:55 Uhr
Verlage und deutscher Buchhandel warnen vor Urheberrechtsreform in aktueller Fassung
»Einseitige Lasten für Autoren« - Grüne begrüßen Stellungnahme des Bundesrates in Teilen

Große Sorge um ihre Arbeitsgrundlage haben die deutschen Buchhändler, Verleger und Zwischenbuchhändler ausgedrückt aus Anlass der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Urheberrechtsreform (»Zweiter Korb«) der Bundesregierung (siehe hierzu Meldung vom 19.5.2006). Laut einer gemeinsamen Resolution vom 22.5.2006 gingen die im Entwurf vorgesehenen Beschränkungen des geistigen Eigentums einseitig zu Lasten der Autoren und Verleger. Insbesondere gefährde die nach dem neuen § 52 b UrhG zulässige Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven den gewachsenen Markt im Bereich der wissenschaftlichen Informationsversorgung. »Der Bildungsstandort wird eine mindere Rolle spielen«, kritisierte Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, auf der Jahrespressekonferenz des Börsenvereins am 19.5.2006.

Genau der gegenteiligen Ansicht sind die medien- und rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Grietje Bettin und Jerzy Montag. In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 19.5.2006 lehnten sie die vom Bundesrat geforderte Beschränkung der Zahl der Leseplätze, orientiert an der Zahl der Bestandsexemplare, ab. Ausreichend sei die angekündigte Selbstverpflichtungserklärung der Bibliotheken, ihr Anschaffungsverhalten aufrechtzuerhalten: »Die Angst der Wissenschaftsverlage ist irrational«. Zugleich begrüßten sie, das Widerrrufsrecht der Urheber bei der neuen Art der Werknutzung zu stärken, ebenso wie die Überlegung, die Höchstgrenze von 5 Prozent des Verkaufspreises von Geräten bei der Berechnung der Pauschalvergütung zu streichen.

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