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28.06.2006; 16:14 Uhr
Google-Bibliothek: Deutscher Verlag zieht Antrag auf einstweilige Verfügung zurück
LG Hamburg sieht sich als unzuständig an und gibt Antrag auch im Übrigen keine Aussicht auf Erfolg

Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) hat ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Google, urheberrechtlich geschützte Bücher des Verlags in den USA ohne Genehmigung einzuscannen, zurückgezogen. Laut einer Meldung des Onlinemagazins »Börsenblatt« vom 28.6.2006 zog der Verlag damit die Konsequenz aus dem Hinweis der Richter einer Zivilkammer des Landgerichts Hamburg, wonach dieses sich als nicht zuständig für eine Entscheidung sah, da das Einscannen der Bücher in den USA erfolge. Die WBG hatte Google zunächst abgemahnt, Bücher aus seinem Programm ohne Genehmigung zu digitalisiern und über das Internet zugänglich zu machen. Zwar nahm Google die Textfragmente aus dem Netz, gab aber keine Unterlassungserklärung ab.

Im Rahmen des »Book Search«-Projekts werden urheberrechtlich geschützte Bücher aus amerikanischen Bibliotheken digitalisiert und online zugänglich gemacht. Allerdings werden dem Internetnutzer jeweils nur maximal drei zusammenhängende Seiten eines Buches angezeigt, ein ganzer Download wird nicht angeboten. Die WBG war der Ansicht, dass diese ausschnittweise Darstellung von Buchinhalten, so genannten »Snippets«, das Urheberrecht verletze. Dem widersprach das Gericht in der mündlichen Verhandlung und vertrat den Standpunkt, dass es sich dabei nicht um urheberrechtlich geschützte Teilwerke handele. Andreas Auth, Geschäftsführender Direktor und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der WBG, hofft laut einer Pressemitteilung vom 28.6.2006 dennoch, dass die seiner Meinung nach gesetzeswidrige Praxis, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu verwerten, zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich untersagt werde. Gegen das Projekt von Google hat der US-Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) beim U.S. District Court in Manhattan Klage eingereicht (siehe hierzu eigene Meldung vom 20.10.2005).

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