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11.07.2006; 18:51 Uhr
Europäische Musikverleger und Verwertungsgesellschaften einigen sich auf Neuregelungen
Lizenzierungspraxis bei Online-Musik: Mehr Beteiligung und Transparenz für Kreative

Vor dem Hintergrund der von der Europäischen Kommission beanstandeten Lizenzierungspraxis von Online-Musik hat sich die Confédération internationale des éditeurs de musique (ICMP/CIEM) mit der Dachvereinigung der europäischen Verwertungsgesellschaften Groupement Européen des Sociétés d'Auteurs et Compositeurs (GESAC) auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt. Wie »mediabiz.de« am 11.7.2006 meldet, soll in Zukunft zu den Grundregeln im Online- und Offlinegeschäft die frei wählbare Mitgliedschaft aller natürlichen oder juristischen Personen als Urheber in einer Verwertungsgesellschaft zählen. Ferner sollen die Kreativen im Kontrollgremium der Gesellschaften vertreten sein sowie Zugang zu deren Hauptversammlungen haben. Schließlich müsse eine »gewisse Transparenz bei den Abrechnungsmodellen« herbeigeführt werden.

Der internationale Musikverleger-Verband und die GESAC streben an, ihre Mitglieder zu einer Umsetzung der Vorgaben innerhalb der nächsten zwölf Monate zu bringen. Die Europäische Kommission hatte am 7.2.2006 angekündigt, gegen die europäische Vereinigung Confédération Internationale des Sociétés d'auteurs et Compositeurs (CISAC) und die nationalen Verwertungsgesellschaften ein förmliches Verfahren einleiten zu wollen, da die unter den Gesellschaften abgeschlossenen Lizenzvergabe-Vereinbarungen nach Ansicht der Wettbewerbshüter die herkömmlichen nationalen Monopole der Verwertungsgesellschaften ungerechtfertigterweise auf das Internet ausweiteten (siehe Meldung vom 8.2.2006).

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