RTL strebt Grundverschlüsselung bei DVB-T an
Die RTL-Sendergruppe will offenbar ihre Programme ab dem Jahr 2009 nur noch grundverschlüsselt über den digitalen terrestrischen Verbreitungsweg (DVB-T) ausstrahlen. Wie »Digitalfernsehen.de« in einer Meldung vom 25.7.2006 einen Bericht der »Hannoverschen Allgemeinen Zeitung« wiedergibt, ging eine entsprechende Anfrage des kommerziellen Fernsehanbieters bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) ein. Nach Ansicht des Vizedirektors der NLM, Andreas Fischer, sei aber das Vorhaben medienrechtlich durchaus zulässig. »Die privaten Rundfunkveranstalter sind nicht gezwungen, ihre Programme unverschlüsselt anzubieten«, so Fischer gegenüber »Digitalfernsehen.de«. Nicht bekannt jedoch ist die Höhe einer möglichen Gebühr, auch ist noch ungeklärt, ob RTL seine bislang nur partielle Verbreitung via DVB-T - beschränkt auf Ballungsgebiete - auf alle DVB-T-Gebiete ausdehnen wird.
Unterdes mehren sich die Zeichen, dass die Fernsehangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF in das »IPTV«-Angebot der Deutschen Telekom aufgenommen werden können. Einer Meldung von »mediabiz.de« vom 26.7.2006 zufolge ist der Telekommunikationsanbieter der Forderung der Sendeanstalten nachgekommen, ihre Angebote unverschlüsselt auszusenden. Damit können die Öffentllich-Rechtlichen einer größeren Verbreitung via Internet näher kommen - ab dem 1.1.2007 werden auch internetfähige PCs rundfunkgebührenpflichtig, weswegen die ARD jüngst wegen fehlender Fernsehübertragungen im Internet noch dafür plädierte, in der Anfangsphase lediglich eine Rundfunkgebühr von 5,53 EUR zu erheben (siehe Meldung vom 7.7.2006).
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2758:
https://www.urheberrecht.org/news/2758/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.