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13.12.2006; 11:03 Uhr
DLM: Länderübergreifende Ausschreibung von DVB-H-Kapazitäten Ende Januar 2007
Entwurf eines Eckpunktepapiers für DVB-H-Vergabeverfahren vorgelegt, Möglichkeit der Stellungnahme

Ab Ende Januar 2007 soll mit der Ausschreibung und Vergabe eines vollständigen 8 MHz breiten Fernsehkanals im Band IV/V für den DVB-H-Standard begonnen werden. Dies kündigte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) am 12.12.2006 in einer Pressemitteilung an. Grundlage für das Verfahren soll ein am selben Tag beschlossener Entwurf eines Eckpunktepapiers für das Vergabeverfahren länderübergreifender DVB-H-Erprobungsprojekte sein. Zudem hat die DLM über eine Empfehlung für die Bedarfsanmeldung der Länder bei der Bundesnetzagentur abgestimmt, um das telekommunikationsrechtliche Vergabeverfahren einzuleiten. Zweck der Erprobungsprojekte sei unter anderem, unter Beachtung der Vielfaltssicherung ein tragfähigs Gesamtkonzept zu finden, das Programmanbietern diskriminierungsfrei und zu angemessenen Bedingungen Zugang gewährt, dabei die Interessen der Nutzer und die für einen wirtschaftlichen Betrieb beachtet sowie zugleich die verschiedenen tehnischen Empfangsmögllichkeiten einbezieht. Der Start von »Handy-TV« über DVB-H soll spätestens für das Weihnachtsgeschäft 2007 erfolgen.

Zu dem Entwurf des Eckpunktepapiers können bis zum 15.1.2007 Stellungnahmen abgegeben werden. Bislang sieht das Papier vor, dass über die auszuschreibenden Netze Programmplätze sowohl für Rundfunk- und Spartenprogramme als auch für ein regionales TV-Angebot sowie für ein DVB-H-adäquates Hörfunkprogramm bereit gestellt werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen Zuweisungen von Kapazitäten für mindestens drei Jahre erfolgen, ohne dass hieraus Ansprüche für zukünftige Vergabeverfahren erwachsen sollen. Ferner sei zu beachten, dass potentielle Bewerber in allen landesrechtlichen Vergabeverfahren einen zulässigen Zuweisungsantrag gestellt haben müssen und gegebenenfalls noch einer gesonderten medienrechtlichen Zulassung nach Landesrecht bedürfen. Weiterhin hält die DLM es für sachlich geboten, dass der Zuweisungsinhaber seine verbreiteten Inhalte allen interessierten Unternehmen zur Vermarktung anzubieten habe. Schließlich sind bestimmte Kriterien für einen Widerruf der Zuweisung vorgesehen.

Bereits am 6.12.2006 hatte die Technische Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM) abgestimmte Leitlinien für ein Frequenznutzungskonzept der nach der Regionalen Funkkonferenz 2006 (RRC 06) zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorgestellt (siehe Meldung vom 8.12.2006).

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