mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.10.2008; 17:04 Uhr
Ministerpräsidenten einigen sich auf 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Unterzeichnung des Vertrages ist für Dezember 2008 geplant

Auf ihrem Treffen in Dresden haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf den Text des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geeinigt, der in erster Linie die Telemedien-Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten insbesondere im Internet regeln soll.

Neben den Filmproduzenten, die sich gegen die Online-Mediatheken öffentlich-rechtlicher Rundfunksender ausgesprochen haben (vgl. Meldung vom 21. Oktober 2008), hatte auch der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) im Vorfeld des Treffens an die Ministerpräsidenten appelliert diese »letzte Chance für wesentliche Verbesserungen zu nutzen«. So solle in jedem Fall an der »Sieben-Tages-Frist« für die Auswertung von Inhalten in Online-Mediatheken festgehalten und verhindert werden, dass durch diese Frist durch Ausnahmemöglichkeiten ausgehöhlt würde. Im Streit um Unterhaltungsangebote öffentlich-rechtlicher Sender in digitalen Zusatzkänalen oder im Internet forderte der VPRT, diese ausdrücklich aus dem Auftrag der Rundfunkanstalten herauszunehmen. Der derzeit im Entwurf vorgesehene »allgemeine Bezug zum Auftrag« würde derartige Angebote praktisch mit ermächtigen, so die Befürchtung des VPRT. In diesem Zusammenhang verwies der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder Kurt Beck auf die Vorgaben der EU-Kommission, nach denen die Unterhaltungsform den Grundansprüchen öffentlich-rechtlicher Sender genügen müsse. Hier seien genaue Formulierungen notwendig, sagte Beck in einem Interview der »Süddeutschen Zeitung«.

Der nun beschlossene Vertragstext übernimmt den Vorschlag der Rundfunkkommission ohne Änderungen. Neben der »Sieben-Tages-Frist« für die Auswertung von Inhalten im Internet und ihrer Beschränkung für Sportereignisse auf 24 Stunden ist ein Prüfungs- und Zulassungsverfahren für öffentliche-rechtliche Internetaktivitäten vorgesehen. Neue Telemedienangebote sind anhand eines »Drei-Stufen-Tests« zu messen; für bereits bestehende Angebote soll eine nachträgliche Überprüfung bis Ende 2010 erfolgen. Die EU-Kommission hatte als Frist für eine solche Prüfung das Jahresende 2009 vorgegeben, was jedoch aufgrund des langwierigen und aufwendigen Verfahrens zeitlich nicht einzuhalten sei, wie Beck bereits im Vorfeld der Beratungen gegenüber der »Süddeutschen Zeitung« erklärte.

In einer Presseerklärung der ARD bezeichnete der Vorsitzende Fritz Raff den Beschluss als »Kompromiss, mit dem wir leben müssen« und kritisierte neben der nachträglichen Überprüfung bestehender Angebote, die seines Erachtens großen Verwaltungs- und Kostenaufwand mit sich bringe, auch die Fristen für Beiträge in Online-Mediatheken. Gerade bei der 24-Stunden-Frist für Sportereignisse habe man die Aktivitäten über Vorgaben der EU-Kommission hinaus eingeschränkt. Des Weiteren sieht Raff in den teilweise unklaren Formulierungen, wie z.B. »presseähnliche Angebote« weiterhin Konfliktpotential für juristische Auseinandersetzungen.

Um sicherzustellen, dass die Vorgaben aus Brüssel durch den nun beschlossenen Vertragstext korrekt umgesetzt werden, sollen bis zur geplanten Unterzeichnung des Staatsvertrags im Dezember 2008 noch weitere Gespräche mit der EU-Kommission geführt werden. Mit einem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist nach Beschluss durch die Landesparlamente im Mai 2009 zu rechnen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3418:

https://www.urheberrecht.org/news/3418/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.