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27.02.2009; 15:12 Uhr
Erste Reaktionen auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Filmabgabe
Finanzierung der Bundesfilmförderung nicht gefährdet

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Filmabgabe für Filmtheater und Filmwirtschaft gemäß §§ 66, 66a des Filmfördergesetzes (FFG) wertet die Filmförderungsanstalt (FFA) als Klarstellung, dass die Bundesfilmförderung grundsätzlich verfassungskonform sei, wenngleich die Abgabenpflicht in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu beanstanden sei. So gehe aus der Entscheidung hervor, dass es gerechtfertigt sei, mit Kinobetreibern, Filmwirtschaft und Fernsehveranstaltern drei Gruppen an den Kosten der Filmförderung zu beteiligen, weil jede Gruppe wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwertung der Filme ziehe und somit eine »Gruppenhomogenität« vorliege, so die FFA in einer Pressemitteilung. Mit Blick auf das bevorstehende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht prüfe man nun die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, um Argumente vortragen zu können, die für die Aufrechterhaltung des Abgabensystems sprechen. Dies könnten insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken von Ländern und Fernsehveranstaltern bezüglich einer gesetzlichen Abgabenpflicht sein.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 25. Februar 2009 entschieden, dass in der gesetzlichen Ausgestaltung der Filmabgabe ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) liege, da die Abgabenzahlung der Fernsehveranstalter nicht durch Gesetz, sondern lediglich durch vertragliche Vereinbarungen ausgestaltet sei. Unter Gleichheitsgesichtspunkten sei hier wenigstens die gesetzliche Festlegung von Kriterien über die Filmabgabe der Fernsehveranstalter notwendig (vgl. Meldung vom 26. Februar 2009).

Auch die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen sieht durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts das System der FFA-Finanzierung nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Auch kulturpolitisch sei es legitim, dass Filmförderung nicht mit Steuergeldern, sondern mit gemeinsamen Beiträgen der Film- und Fernsehbranche betrieben werde. Der Vorsitzende der Allianz Deutscher Produzenten, Christoph E. Palmer zeigte sich daher optimistisch, dass die Grundsätze der FFA-Finanzierung auch vom Bundesverfassungsgericht nicht angegriffen werden.

Auch von Seiten der Kinobetreiber hält man grundsätzlich an der Filmförderung fest, erhofft man sich jedoch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht eine Überarbeitung des Abgabensystematik im FFG, indem die vorgeschlagenen Möglichkeiten einer verfassungskonformen Lösung umgesetzt werden, wie »filmecho« unter Berufung auf eine Stellungnahme des Verbandes HDF-Kino berichtet. Konkrete Verbesserungen des FFG könnten jedoch erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung in Angriff genommen werden.

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