mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.08.2009; 17:10 Uhr
Niedersächsischer Fußballverband will private Bildberichterstattung von Amateurspielen im Internet untersagen
DFB-eigenes Internetportal »fussball.de« soll für Inhalte aus dem Amateurbereich genutzt werden

Der Niedersächsische Fußballverband (NFV) hält die Veröffentlichung von Fotos, die von Zuschauern der NFV-Amateurfußballspiele aufgenommen wurden, auf kommerziell betriebenen Internetplattformen ohne seine Zustimmung für unzulässig und verbietet die Bildberichterstattung durch private Nutzer in Internetportalen wie beispielsweise »MyHeimat«. Reine Text-Berichte erachte der Verband hingegen als zulässig, wie der »MyHeimat«-Nutzer Lars Klingenberg mit Verweis auf einen E-Mail-Schriftwechsel mit dem NFV berichtet. Darin habe der Verband auch auf die vom Deutschen Fußballbund betriebene Plattform »fussball.de« hingewiesen, die für Amateur-Inhalte genutzt werden könne und deren (Werbe-)Erlöse letztlich zu einer Reduzierung der finanziellen Belastung der Vereine führen solle.

Ähnlich gelagert ist der im vergangenen Jahr bekannt gewordene Fall des Amateurfußball-Portals »Hartplatzhelden«, auf dem Nutzer Videoaufnahmen von Amateurspielen veröffentlichen konnten. Hier war der Württembergische Fußballverband (wfv) gegen die Betreiber aus ergänzenden wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz vorgegangen und mit seiner Unterlassungsklage in erster und zweiter Instanz (LG Stuttgart, ZUM 2009, 258; OLG Stuttgart, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) zunächst erfolgreich gewesen (vgl. Meldung vom 20. März 2009). Nachdem die Betreiber von »Hartplatzhelden« Revision gegen das Urteil des OLG eingelegt haben, steht nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3703:

https://www.urheberrecht.org/news/3703/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.