OVG Berlin-Brandenburg: Provider bleiben zum Aufbau technischer Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Trotz der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bleiben Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, die technischen Vorkehrungen für die Speicherung nach § 113 a TKG zu schaffen, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 2. Dezember 2009 entschieden hat. Die Bundesnetzagentur hatte Beschwerde gegen insgesamt fünf Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt, das die Verpflichtung der Anbieter zur Schaffung der technischen Voraussetzungen wegen Zweifeln an der Zulässigkeit der Kostentragungspflicht der Provider vorläufig ausgesetzt hatte (vgl. zur Rechtssprechung des VG Berlin Meldungen vom 22. Oktober 2008 und 15. April 2009).
In vier der fünf Fälle gab das Oberverwaltungsgericht den Beschwerden statt, da die Zweifel an der Kostenregelung nicht in einem Maße bestünden, um die Aussetzung der Verpflichtung, die auf der EG-Richtlinie 2006/24/EG beruht und damit zwingendes Gemeinschaftsrecht ist, zu rechtfertigen. Im Rahmen einer Folgenabwägung kam der 11. Senat des OVG zu dem Ergebnis, dass die drohenden Schäden der Telekommunikationsunternehmen nicht derart schwer seien, dass ihre wirtschaftlichen Interessen das Gemeinschaftinteresse an einem effektiven Vollzug der Richtlinie überwiegen. In einem Fall wies das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Bundesnetzagentur zurück: Neben den wirtschaftlichen Folgen war bei einem kleinen Webhosting-Anbieter unklar, ob er überhaupt der Speicherungspflicht unterfalle, so dass die Aussetzungsanordnung aufrecht erhalten wurde.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kommentierte die Beschlüsse als »katastrophal«, da kurz vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (15. Dezember 2009) in »völlig unverständlichen Entscheidungen« Fakten geschaffen würden. Die Branche beziffert die Investitionskosten, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden seien auf rund 332 Mio. EUR.
Dokumente:
- Pressemitteilung OVG Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2009
- Pressemitteilung eco vom 8. Dezember 2009
Institutionen:
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