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16.02.2011; 11:00 Uhr
EU-Parlaments-Ausschuss gegen Verpflichtung zu Internetsperren bei Kinderpornografiebekämpfung
Nur EU-weite Löschungspflicht vorgeschlagen - im Fall nachgewiesener Unmöglichkeit können Mitgliedstaaten Angebote sperren

Der Ausschuss des EU-Parlaments für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat sich auf einer Sitzung am Montag gegen eine EU-weite Verpflichtung zur Einführung von Netzsperren ausgesprochen. Netzsperren sollen nur eine Option sein, wenn eine Löschung nachgewiesenermaßen unmöglich ist (z.B. weil der Server der Webseite im Ausland liegt). Auf EU-Ebene solle lediglich eine Pflicht zur Entfernung von Kinderpornografie-Webseiten eingeführt werden.

Im Dezember 2010 hat der Rat der Europäischen Union einen Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der in Art. 21 Nr. 2 vorsieht: »Ist die Entfernung von Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, nicht möglich, so trifft jeder Mitgliedstaat die gesetzgeberischen oder nichtgesetzgeberischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, für Internet-Nutzer in seinem Hoheitsgebiet gesperrt werden kann« (vgl. Meldung vom 7. Dezember 2010 mit Link zum Richtlinien-Entwurf). Nach Angaben des EU-Parlaments hat der Ausschuss diese verpflichtende Regelung geändert. Weitergehende Maßnahmen als die Löschung sollten in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Diese müssten verstärkt auf Nicht-Mitgliedstaaten zugehen, um eine Beseitigung an der Quelle zu erreichen, statt Sperrinfrastrukturen aufzubauen.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) lobt den Kompromissvorschlag des Innenausschusses als Weichenstellung. Das deutsche Zugangserschwerungsgesetz, welches per Ministerialerlass nicht angewendet werden darf (vgl. Meldung vom 22. Februar 2010) soll nach Angaben des AK Zensur nach wie vor aus der Welt geschafft werden. Für die entsprechende Verfassungsbeschwerde wird noch ein Provider gesucht.

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