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15.03.2011; 15:16 Uhr
LG Köln weist Antrag auf einstweilige Verfügung gegen deutschen Houellebecq-Verlag ab
Schweizer Organisation »Dignitas« sieht ihren Ruf beschädigt

Das Buch »Karte und Gebiet« des französischen Autors Michel Houellebecq hat kürzlich das LG Köln beschäftigt. Die schweizerische Organisation »Dignitas« (»Menschenwürdig leben, menschenwürdig sterben«) beanstandete sieben Passagen des Buches, in denen sie ihren Ruf beschädigt sieht. Ihren Antrag auf einstweilige Verfügung hat das Gericht zurückgewiesen.

Houellebecq hat, wie aus der kritischen Stellungnahme der Organisation zu seinem Buch hervorgeht, unter anderem geschrieben: »Sein Vater war tot, offensichtlich, schon seit mehreren Tagen, seine Asche musste wohl schon auf den Wassern des Zürichsees schwimmen. Indem er sich über Internet kundigt gemacht hatte, hatte er erfahren, dass Dignitas (dies war der Name der Euthanasie-Gruppe) Gegenstand einer Klage einer örtlichen Umweltvereinigung sei. Und dies nicht etwa zufolge ihrer Tätigkeit, ganz im Gegenteil; die fraglichen Umweltschützer freuten sich darüber, dass Dignitas existiert, sie erklärten sich sogar mit deren Kampf vollständig solidarisch; aber die Menge von menschlicher Asche und Knochenrückständen, welche sie in den See schütteten, war ihrer Ansicht nach übertrieben und führte dazu, dass eine Art brasilianischer Karpfen, die kürzlich in Europa aufgetreten sind, zu Lasten des heimischen Saiblings und allgemein der einheimischen Fische begünstigt wurde«.

Die »Süddeutsche Zeitung« begrüßt den Beschluss des LG Köln. »Dignitas« habe als juristische Person zwar einen Achtungsanspruch, der aber nicht mit dem Persönlichkeitsrecht von natürlichen Personen zu vergleichen sei. Eine Beschränkung der Kunstfreiheit komme zudem nur bei schweren Eingriffen in Betracht.

Im vergangenen November ging der französische Verlag des Autors in Frankreich gegen Blogger vor, die sein aktuelles Werk als Gratis-pdf zum Download angeboten haben. Zur Begründung führten die Blogger an, Houellebecq habe Texte aus »Wikipedia« verwendet und müsse daher seinen Roman unter der selben »Creative Commons«-Lizenz vertreiben, wie die Wissensbeiträge (vgl. Meldung vom 30. November 2010). Die digitalen Ausgaben verschwanden nach rechtlichen Schritten des Verlages Anfang Dezember aus dem Netz.

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