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28.11.2013; 16:35 Uhr
Urheberrechtsreform: Was die Große Koalition plant
Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode

Gestern haben sich CDU/CSU und SPD nach wochenlangen Verhandlungen auf einen Koalitionsvertrag (pdf-Datei) geeinigt. Das Urheberrecht soll an die Erfordernisse und Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. »Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein«, so die Parteien.

Geistiges Eigentum

Die Koalition will Maßnahmen ergreifen, um das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft und die Medienkompetenz der Internetnutzer zu stärken. Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im Internet will die Koalition verbindliche europäische und internationale Vereinbarungen ausbauen. Dabei betont sie: »Alle Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein.«

Konkreter wird es zum Thema Sharehoster. Die Koalition will die Diensteanbieter im Netz stärker in die Verantwortung nehmen. »Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.« (vgl. Meldung vom 8. November 2013). 

Urhebervertragsrecht

Auch eine Überarbeitung des Urhebervertragsrechts kündigt die Große Koalition an, »um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen.« Hierfür müsse zunächst u.a. geprüft werden, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist. 

Verwertungsgesellschaften und Privatkopievergütung

Die Große Koalition will die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken. Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung sollen schneller, effizienter und einfacher gestaltet werden. Geplant ist die Einführung einer Hinterlegungspflicht für Vergütungsansprüche. 

Wissenschaft, Forschung und Bildung 

Die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Bildung sollen in Zukunft stärker unterstützt werden. Die Große Koalition will eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Wie die Nutzungsrechte von Forschern und Lehren, Schülern und Studierenden konkret aussehen sollen, geht aus dem Koalitionsvertrag nicht hervor.       

Open Access

Mit einer umfassenden Open Access Strategie will die Große Koalition verbesserte Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) entwickeln. Weiter soll geprüft werden, ob den öffentlichen Bibliotheken das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren. 

Digitale Werke

Die Koalition will die Portabilität gekaufter Inhalte ermöglichen und fördern und so dem Interesse der Verbraucher an einer langfristigen und geräteunabhängigen Nutzung ihrer legal erworbenen digitalen Inhalte gerecht zu werden.

Der verminderte Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften soll in Zukunft auch für Hörbücher gelten. Auf europäischer Ebene will die Große Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. 

[IUM/ct]

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