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26.05.2015; 20:45 Uhr
Google darf Mohammed-Video wieder auf »YouTube« zeigen
Mit 10 zu 1 Stimmen entschied ein US-Berufungsgericht zugunsten von Google

Google Inc. muss den umstrittenen Film »Innocence of Muslims« nicht von seiner Videoplattform »YouTube« entfernen. Dies hat der US 9th Circuit Court mit 10 zu 1 Stimmen am 18. Mai 2015 US-Medienberichten zufolge entschieden. Die große Mehrheit der Richter hat damit die Frage, ob die Darstellung eines Schauspielers in einem Film zu einem Miturheberrecht an dem Gesamtwerk führt, abgelehnt. Im konkreten Fall ging es um einen 5-sekündigen Auftritt der Schauspielerin Cindy Lee Garcia in dem 14-minütigen Film.

Im Februar 2014 hatte ein US-Bundesgericht in Kalifornien Google dazu verpflichtet, sämtliche Fassungen und Trailer des umstrittenen Anti-Islam-Films  von der Videoplattform »YouTube« zu entfernen sowie »alle Schritte zur Verhinderung künftiger Uploads zu unternehmen« (vgl. Meldung vom 27. Februar 2014). Garcia hatte sich in dem Verfahren auf ein ihr ihrer Ansicht nach zustehendes Urheberrecht an dem Film berufen (vgl. Meldung vom 28. September 2012). Nach dem »Digital Millennium Copyright Act« (DMCA) müsse Google auf Verlangen des Rechteinhabers auf »YouTube« auch von Dritten unrechtmäßig eingestellte Inhalte entfernen. Es handele sich eben nicht um ein so genanntes »work made for hire« bei dem der Auftraggeber Urheber im Sinne des U.S. Copyright Act sei. Ein Übertragung der Rechte auf den Filmproduzenten oder ein Produktionsunternehmen sei nicht vorgenommen worden. Das Gericht war dieser Argumentation gefolgt und hatte Garcia ein Urheberrecht für ihre Darstellung zugesprochen, weil sie geglaubt habe, dass diese für einen anderen Film sei, der nicht mit dem veröffentlichten Video zu tun habe. Die Schauspielerin war aufgrund der Aussage des Filmproduzenten fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sie für einen Wüstenkrimi namens »Desert Warriors« engagiert worden war. Teile der Tonspur seien durch anti-muslimische Inhalte ersetzt worden. Durch diese Täuschung und Änderung sah Garcia ihr Urheberrecht an der Darstellung als verletzt an. 

Anders sahen das nun 10 der 11 Richter des U.S. 9th Circuit Court. Das Argument der Klägerin würde jeden, der in einem Film erscheine, vom Kostümbildner bis hin zum Statisten, berechtigen, sich auf ein Urheberrecht an dem Film zu berufen. Die einstweilige Anordnung der ersten Instanz habe einen politisch signifikanten Film zensiert und unterdrückt. Dies sei basierend auf einer zweifelhaften und beispiellosen Auslegung des Urheberrechts geschehen. 

Reuters zufolge begrüßte Google das Urteil und stellte klar, dass es sich bei der erstinstanzlichen Entscheidung nach Ansicht des Internetunternehmens um eine Fehlanwendung des Urheberrechts handelt. 

M. Cris Armenta, der Anwalt der Schauspielerin, kritisierte die Entscheidung, die nicht berücksichtige, dass die Darbietung der Schauspielerin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolgt und außerdem verändert worden sei. Eine Anrufung des Supreme Court hielt Armenta aber für unwahrscheinlich.

Dokumente:

[IUM/kr]

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