VPRT weist auf mögliche negative Folgen einer geplanten Anpassung des Urhebervertragsrechtes hin
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) weist in einer eigenen Pressemitteilung vom 20. Oktober 2015 auf mögliche negative Folgen einer geplanten Anpassung des Urhebervertragsrechtes hin. Nach Ansicht des Verbands berücksichtigt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die komplexen Strukturen bei der Verwertung von Werken nicht. Daher könne auch das angestrebte Ziel einer Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft nicht erreicht werden.
Dr. Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender des VPRT sieht laut der Pressemitteilung für den »gewählten Ansatz .... keine empirische Basis«. Er »verfehle im Wesentlichen sein sicherlich gut gemeintes Ziel«. Leidtragende sei die deutsche Produktionslandschaft, die nachhaltig geschädigt würde. Insbesondere der geplante Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch haben einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur Folge, der unmöglich zu leisten sei, da gerade bei Film- und TV-Produktionen eine immense Anzahl von Urhebern und ausübenden Künstlern betroffen seien. »Statt in neue kreative Projekte investieren zu können, wären die Sender gezwungen, zu Lasten originärer Programminhalte Geld zur Aufstockung ihrer Administration in die Hand zu nehmen«, so Schmid.
Als problematisch empfindet der VPRT weiter den Umgang mit Pauschalvergütungen in dem Entwurf. Der Entwurf verkenne, dass hierfür im Produktionsbereich auf beiden Seiten - bei Urheber wie Werkmittlern - ein praktisches Bedürfnis bestehe. Gesetzlich erzwungene Änderungen würden hier laut der Pressemitteilung lediglich zu einer Risikoverschiebung bei der Gesamtproduktion oder zu einem Ausweichen auf Lizenzware führen.
Unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren vereinbarten zahlreichen Vergütungsregelungen der Tatsache, dass die Sendeunternehmen in der ganzen Debatte nicht erstbetroffen waren, müsse man aus Sicht des VPRT den Entwurf im Sinne der Sache als »einen großen Schritt zurück statt nach vorne« bezeichnen, so Schmidt. »Das schadet dem Gesamtziel der Stärkung der Kreativwirtschaft enorm.«
Dokumente:
- Pressemitteilung des VPRT vom 20. Oktober 2015
- Vgl. hierzu auch den Überlick des Instituts für Urheber und Medienrecht zur geplanten Reform des Urhebervertragsrechts
Institutionen:
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