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16.03.2016; 21:16 Uhr
Urheberrechtsnovelle: Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf
Bundesverband Regie spricht von »Verschlimmbesserungsgesetz«

In der heutigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den »Regierungsentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung« beschlossen. In ihrer Pressemitteilung erklärt die Bundesregierung, der Reformvorschlag soll die »Verhandlungsmacht Kreativer stärken - ohne die berechtigten Interessen von Verlagen und anderen Unternehmen der Kulturwirtschaft zu gefährden«. 

Nach scharfer Kritik u.a. von Verlegern und auch Autoren hatte Bundejustizminister Heiko Maas den Referentenwurf vom Oktober 2015 zugunsten der Verwerter-Seite überarbeitet. Die ausführliche Dokumentation des Gesetzgebungsverfahren samt Stellungnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln finden Sie hier. (vgl. auch Synopse der Entwürfe).

Die Neuerungen stoßen nicht nur auf Proteste der Initiative Urheberrecht (vgl. Meldung vom 15. März 2016). Auch der Bundesverband Regie (BVR) nimmt in einer eigenen Pressemeldung Stellung. Ein »Verschlimmbesserungsgesetz« sei der aktuelle Regierungsentwurf des ursprünglich intendierten Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern geworden, so der BVR. »Der Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht ist ein Torso. Er verkehrt teilweise die ursprünglichen Absichten: Was zur Verbesserung der vertraglichen Stellung des Urhebers gedacht war, hat sich unter dem Druck von Lobbyverbänden ins Gegenteil verkehrt und verschlechtert in manchen Punkten sogar die bisherige Rechtsstellung.

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