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30.06.2016; 21:55 Uhr
VG-Wort-Urteil: Verlag C.H. Beck legt Verfassungsbeschwerde ein
Streit um Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort geht vor das BVerfG

Wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in seinem »börsenblatt« berichtet, hat der Verlag C.H. Beck Verfassungsbeschwerde gegen das VG-Wort-Urteil des BGH vom 21. April 2016 (vgl. Meldung vom 21. April 2016) eingelegt. In dem vielbeachteten Urteil hatte der BGH entschieden, dass die VG Wort ihre Urheberrechtseinnahmen »ausschließlich an die Inhaber der Rechte und Ansprüche« als Berechtigte zahlen darf. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Nutzung verlegter Werke stünden kraft Gesetzes originär den Urhebern, so der BGH.

Dem Börsenverein zufolge sind die Kernpunkte der nun vom Verlag C.H. Beck eingereichten Verfassungsbeschwerde, dass in der Auslegung durch den BGH das Urheberrechtsgesetz - auch für die Vergangenheit - in das eigentumsrechtlich geschützte Verlagsrecht eingreife, ohne die Verwerter, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, zu entschädigen oder den Eingriff in vergleichbarer Form zu kompensieren.

Parallel setzt sich der Börsenverein auf politischer Ebene dafür ein, die gesetzliche Lücke auf nationaler und europäischer Ebene zu schließen. Am 6. Juli 2016 soll im Rechtsausschuss des Bundesatges eine Anhörung zum Urhebervertragsrecht stattfinden, bei der auch das Thema Verlegerbeteiligung auf der Agenda steht. Am 21. September 2016 will EU-Kommissar Günther Öttinger seinen Vorschlag für eine europäische Regelung konkretisieren. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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