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14.10.2016; 09:04 Uhr
Marrakesch-Vertrag am 30. September in Kraft getreten
Ratifizierung durch Deutschland oder der EU steht noch aus

Am 30. September ist der Marrakesch-Vertrag (»Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled«) über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Kraft getreten. Seit 2012 wurde über dieses internationale Abkommen verhandelt, bevor er auf der Konferenz in Marokko im Juni 2013 beschlossen wurde (vgl. Meldung vom 26. Juni 2013).

Das völkerrechtliche Übereinkommen soll die Umwandlung urheberrechtlich geschützter Werke für Sehbehinderte erleichtern, indem es alle Unterzeichner verpflichtet, Schrankenregelungen in ihren Urheberrechten vorzusehen, und es Blindenorganisationen erlaubt, künftig Werke in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch über Greznen hinweg weiterzugeben. Im Gegenzug kann der Gesetzgeber eine Pauschalvergütung vorsehen.

Deutschland oder die Europäische Union haben das neue WIPO-Abkommen noch nicht ratifiziert. Wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in einer aktuellen Pressemitteilung ausführt, könne man sich zwischen EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten bis jetzt nicht darauf einigen, wer den Vertrag ratifizieren muss: jeder Mitgliedstaat für sich, die EU und alle Mitgliedstaaten oder die EU im Namen aller Mitgliedstaaten.

Nach Einschätzung des Generalanwalts der EU habe diese die Alleinkompetenz für die Ratifizierung mit der Folge, dass der Marrakesch-Vertrag in allen Mitgliedstaaten in das nationale Recht implemetiert werden müsse. Dies muss noch vom EuGH bestätigt werden. Mit einer Entscheidung werde bis Ende des Jahres gerechnet. Es liegen bereits Gesetzesinitiativen der EU-Kommission vor, die den Rechtsrahmen des Marrakesch-Vertrages abbilden sollen (vgl. Meldung vom 14. September 2016). Mit einer Ratifizierung und Überführung des Marrakesch-Vertrages in das EU-Recht sei allerdings nicht vor Ende 2017 zu rechnen, so der DBSV unter Berufung auf Angaben des BMJV.

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