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09.03.2017; 20:33 Uhr
Berichterstatterin des EU-Parlaments spricht sich gegen EU-Leistungsschutzrecht aus
Gegenvorschlag zum Entwurf der EU-Kommission

Die Berichterstatterin im Rechtsausschuss des EU-Parlaments, Therese Comodini Cachia, äußerte sich in einem nun bekannt gewordenen Berichtsentwurf zu dem im September 2016 vorgelegten Vorschlag für ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger (vgl. Meldung vom 14. September 2016). Darin spricht sich die Verhandlungsführerin der EU-Abgeordneten im Rahmen der geplante Urheberrechts-Reform gegen den Entwurf des einstigen Digitalkommissars Günther Oettinger aus.  

Wie laut »Heise Online« aus den Erläuterungen zum Berichtsentwurf hervorgeht, schade es laut Comodini Cachia den finanziellen Interessen der Verlage »nicht notwendigerweise unverhältnismäßig«, wenn Online-Plattformen wie Google digitale Technik nutzen, um den Zugang zu einer persönlichen Schau von Nachrichten und Presseartikeln im Netz zu erleichtern. Derartige Link- und Referenzsysteme könnten für User vielfach hilfreich sein und die »öffentliche Debatte in einer demokratischen Gesellschaft« beflügeln. 

Comodini Cachia schlägt in ihren Änderungsvorschlägen hingegen u.a. vor, eine Vermutungsregel einzuführen, die es Presseverlegern erleichtern würde, selbst gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. So sollen die Verlage auch bei nur einfachen Nutzungsrechten »im eigenen Namen vor Gericht gegen die Verletzung von Rechten von Autoren der Werke, die in ihren Presseerzeugnissen enthalten sind, klagen können«. So könne eine Lücke geschlossen werden, ohne ein zusätzliches verwandtes Schutzrecht zu schaffen. Es sei nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in Vertragsbeziehungen einzugreifen und Schutzmodelle aus der analogen Welt 1:1 auf den digitalen Raum zu übertragen, sondern »Respekt für das Urheberrecht« zu gewährleisten, so Comodini Cachia.

Erst kürzlich hat sich die EU-Abgeordnete Catherine Stihler in einer noch nicht endgültigen Stellungnahme des EU-Verbraucherausschusses gegen die Einführung des EU-Leistungsschutzrechts geäußert (vgl. Meldung vom 26. Februar 2017)

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