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12.09.2017; 20:34 Uhr
Rechtstreit über Urheberrecht an »Monkey Selfie« endet mit Vergleich
Fotograf durch Rechtstreitigkeiten wirtschaftlich ruiniert

Der seit 2015 laufende Rechtstreit zwischen der Tierrechtsorganisation Peta und dem Fotograf David Slater um das Copyright eines Affen-Selbstportraits ist beigelegt. Die Parteien einigten sich Medienberichten zufolge auf einen Vergleich.  

Peta, die im Namen des Affen geklagt hatte, verfolgte das Ziel, dass dieser zum »Urheber und Eigentümer seines Fotos« erklärt wird. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete enem Tier nicht das Copyright, so Peta. Da der Affe das Foto gemacht habe, gehöre ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde. Slater hingegen bestand darauf, dass er das Urheberrecht an den Bildern habe. Ein kalifornisches Bundesgericht wies die von Peta erhobene Klage ab (vgl. Meldung vom 12. Januar 2016). Die Tierschutzorganisation ging daraufhin in Berufung. 

In einer gemeinsamen Erklärung von Peta und Slater habe sich Slater nun verpflichtet, 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen durch die »Monkey-Selfies« an gemeinnützige Organisationen für den Erhalt ihrer Lebensräume in Indonesien zu spenden.

Die Gemeinfreiheit der Fotos bleibt von dem Vergleich hingegen unberührt. Das US Copyright Office hatte im Vorfeld der Klage in einem Handbuch festgelegt, dass nur Menschen das amerikanische Urheberrecht geltend machen können. Niemand habe daher das Urheberrecht an Bildern, die durch die Natur, Tiere und Pflanzen entstanden seien. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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