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05.10.2017; 20:44 Uhr
Keine Evaluierung des Leistungsschutzrechts in dieser Legislaturperiode
Anhängiges EuGH-Verfahren zum Leistungsschutzrecht abzuwarten

Entgegen dem Koalitionsversprechen der amtierenden Bundesregierung wird es in dieser Legislaturperiode keine Evaluierung des von der Vorgängerregierung beschlossenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger mehr geben. Dies habe ein Sprecher von Bundesjustizminister Heiko Maas auf Anfrage von »Golem« bestätigt, berichtet das Onlineportal.

Für eine Auswertung sei das derzeit anhängige Verfahren vor dem EuGH zum Leistungsschutzrecht (vgl. Meldung vom 9. Mai 2017) von Bedeutung. Es sei daher davon auszugehen, dass in dieser Legislaturperiode kein Evaluierungsbericht mehr vorgelegt werde, so der Sprecher. 

Union und SPD hatten laut »Golem« derzeit vereinbart: »Eine Systematisierung der bislang nebeneinanderstehenden Rechtsregelungen zum Internet (Internetgesetzbuch) wird geprüft und in diesem Zusammenhang das Leistungsschutzrecht hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert.« Mit seiner Absage düpiere Maas seine eigene Fraktion und den Koalitionspartner. 

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[IUM/ct]

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