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08.10.2020; 17:44 Uhr
Gesetz gegen Hass im Netz: Steinmeier hat verfassungsrechtliche Bedenken
Bundesregierung soll Gesetzesvorhaben nachbessern

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat einem Bericht der Süddeutschen zufolge verfassungsrechtliche Bedenken gegen das im Juni vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" (vgl. Meldung vom 19. Juni 2020) und verweigert deshalb vorerst die Ausfertigung.

In der Meldung heißt es, der Bundespräsident habe die Bundesregierung gebeten, nötige Änderungen "möglichst unverzüglich zu erarbeiten und einzubringen". Das neue Gesetz sieht vor, dass bestimmte Postings in sozialen Netzwerken von den Betreibern zukünftig nicht nur gelöscht, sondern auch dem Bundeskriminalamt gemeldet werden müssen.

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