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04.12.2020; 14:43 Uhr
Streit um Vergütung für "Keinohrhasen"
Unterstützung für Drehbuchautorin im laufenden Verfahren

Nachdem die Drehbuchautorin Anika Decker jüngst vor dem LG Berlin einen Etappensieg bei ihrer Klage um eine angemessene Vergütung für die Drehbücher zu den Filmen Keinohrhasen und Zweiohrküken erzielt hat (vgl. Meldung vom 27. Oktober 2020), erhält sie nun öffentlich Unterstützung vom Verband Deutscher Drehbuchautoren, Kontrakt 18 und Mitgliedern der Sektion Drehbuch der Deutschen Filmakademie.

In der gestern veröffentlichten Stellungnahme sicherte man Decker zu, dass man hinter ihr stehe, da ihr Einsatz "der Kampf aller Autorinnen und Autoren" sei. Durch ihren Einsatz riskiere Decker "ihre Existenz als Drehbuchautorin und Regisseurin", da Autoren, die ihren Anspruch gemäß § 32a UrhG geltend machten, sich oftmals auf "schwarzen Listen" wiederfänden. Sie würden dann in der Branche als "schwierig" gelten. Es sei "ein Skandal, dass Transparenz zwischen Vertragspartnern im Filmbereich weiterhin kostspielig und mit hohem persönlichem Aufwand und Risiko vor Gericht erstritten werden [müsse]".

Gleichzeitig berichtet die FAZ, dass die im gegenständlichen Verfahren unterlegenen Produktionsfirmen gegen die Entscheidung des LG Berlin Berufung eingelegt hätten. Eine Berufungsbegründung liege aber noch nicht vor.

Dokumente:

[IUM/th]

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