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22.02.2021; 18:10 Uhr
Kooperation von Google und BMG
Gutachten sieht Verstoß gegen Pressefreiheit

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Google bezüglich eines Gesundheitsportals möglicherweise gegen die Pressefreiheit verstoßen könnte. Das berichtet beck-aktuell unter Bezugnahme auf die dpa, der das Gutachten vorliegen soll.

Insbesondere soll die Vereinbarung bezüglich der besseren Auffindbarkeit von Inhalten gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen. Dies ergebe sich zwar nicht durch die Schaffung des Gesundheitsportals an sich, jedoch durch die damit verbundene Kooperation mit Google. Dies könne faktisch zu einer Monopolstellung führen und private Anbieter verdrängen.

Das Portal wurde bereits gerichtlich im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das LG München I verboten (vgl. Meldung vom 10. Februar 2021) und auch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat diesbezüglich bereits ein Verfahren eingeleitet (vgl. Meldung vom 17. Dezember 2020).

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