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17.03.2021; 13:41 Uhr
Kooperation von Google und BMG
Google geht gegen Kooperationsverbot in Berufung

Gegen die Entscheidung des LG München I, wonach eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit der Suchmaschine Google bezüglich der besseren Auffindbarkeit von Inhalten kartellrechtswidrig sei (vgl. Meldung vom 10. Februar 2021), geht der Suchmaschinenbetreiber nun in Berufung. Dies berichtet heise online.

Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Vereinbarung dazu geeignet sei, private Akteure auf dem Markt der Gesundheitsinformationen zu verdrängen und deshalb zu einer Verminderung der Meinungs- und Medienvielfalt führen könne. Google möchte jetzt laut Bericht die durch den Schritt gewonnene Zeit zunächst nutzen, um die Erfolgsaussichten einer genaueren Prüfung zu unterziehen.

Ob auch das BMG gegen die Entscheidung Berufung einlegen möchte, konnte heise online laut eigenen Angaben vom Ministerium nicht in Erfahrung bringen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

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