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20.07.2021; 18:02 Uhr
Schlussanträge des GA zu Art. 17 DSM-RL
Bernd Justin Jütte und Giulia Priora kommentieren Stellungnahme für "Kluwer Copyright Blog"

In einem Beitrag für das Kluwer Copyright Blog analysieren und kommentieren Bernd Justin Jütte und Giulia Priora die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH zur Vereinbarkeit von Art. 17 DSM-RL zur Plattformverantwortlichkeit mit den Grundrechten.

Nach einer Schilderung der Hintergründe des Verfahrens sowie der maßgeblichen Inhalte der Schlussanträge (vgl. Meldung vom 15. Juli 2021) ziehen Jütte und Priora drei maßgebliche Lehren aus den Schlussanträgen: So habe der Generalanwalt erstens dem ex ante Blockieren von Inhalten eine Absage erteilt, sofern der Inhalt nicht offensichtlich rechtswidrig sei. Zweitens sei die Position von Endnutzern dadurch gefestigt worden, dass diesen subjektive Rechte zugebilligt würden. Drittens habe der Generalanwalt die Fähigkeit von Online-Diensteanbietern zur Klärung von urheberrechtlichen Grenzfällen sehr kritisch bewertet.

Sollte der EuGH dieser Stellungnahme folgen, so die Autoren, könnten Filtermethoden nur zum Einsatz kommen, um offensichtliche Rechtsverletzungen zu verhindern. Jedoch würde es in der Praxis künftig Schwierigkeiten geben, offensichtliche Verletzungen von Grenzfällen zu unterscheiden und dementsprechend möglicherweise die Zuständigkeiten zwischen den Plattformen und den nationalen Gerichten verwischen

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[IUM/th]

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