mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
27.10.2021; 15:25 Uhr
Löschung von "#allesaufdentisch"-Videos durch YouTube
LG Köln lehnt erneute einstweilige Verfügung mangels ausreichendem Vortrag ab

Das LG Köln hat im Streit um die Löschung von Videos der Aktion "#allesaufdentisch" durch die Plattform YouTube erneut entschieden, dieses Mal jedoch den Antrag auf Unterlassung der Antragstellerin abgelehnt (28 O 363/21). Das gab das Gericht am heutigen Tag in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Antragstellerin habe "nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht […], dass ihr selbst ein vertraglicher Anspruch gegen die Video- Plattform zustehen würde", so das Gericht in seiner Pressemitteilung. YouTube hatte nämlich bestritten, dass die Antragstellerin den Kanal eröffnet habe, sondern vielmehr dargelegt, sie sei lediglich Betreiberin des Kanals.

Laut LG Köln stünde die Entscheidungen auch nicht im Widerspruch zu den vorherigen Entscheidungen, die das Gericht vor gut zwei Wochen in ähnlichen Verfahren getroffen hatte (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2021), denn damals habe YouTube noch nicht vorgetragen, dass die Antragstellerin überhaupt nicht Vertragspartei sei.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6724:

https://www.urheberrecht.org/news/6724/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.