Streit um Auskunft über Nord Stream 2
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde der Klimastiftung MV im Streit um einen Auskunftsanspruch nicht zur Entscheidung angenommen. Darüber berichtet u.a. der NDR.
Die Stiftung war in den ersten beiden Instanzen dazu verurteilt worden, Pressevertretern Auskunft über am Bau von Nord Stream 2 beteiligte Unternehmen zu erteilen, was die Klimastiftung MV unter Verweis auf die noch ausstehende Entscheidung des BVerfG bislang abgelehnt hatte (vgl. Meldung vom 21. November 2022).
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