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09.01.2023; 17:49 Uhr
Urheberrechtsstreit um FC Bayern München
BGH hebt Entscheidung des OLG auf und verweist zurück nach München

Im Streit um das Urheberrecht an einer Karikatur, die die ehemaligen Fußballspieler Arien Robben und Franck Ribéry zeigt, hat der BGH in einem Beschluss die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen (I ZR 11/22, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Eine erste Einordnung hierzu findet sich bei LTO.

Die streitgegenständliche Karikatur geht zurück auf einen Grafiker, der diese für eine Choreografie der organisierten Fans des FC Bayern München zur Verfügung gestellt hatte. Daraufhin vertrieb der FC Bayern eine Merchandising-Kollektion, die das Motiv in abgewandelter Form zeigte. Auf die Klage des Künstlers hin obsiegte dieser zunächst in erster Instanz vor dem LG München I (vgl. Meldung vom 9. September 2020).

Die Berufungsentscheidung (29 U 5825/20) des OLG München, in der das Gericht keine Urheberrechtsverletzung erkennen konnte, hob der BGH nun in der darauf folgenden Nichtzulassungsbeschwerde auf. Laut LTO habe der BGH insbesondere kritisiert, dass das OLG nicht geprüft hätte, inwieweit die Kombination aus Bildnis und Text ein geschütztes Gesamtwerk darstellen könne. Laut Meldung sei bislang aber noch kein neuer Termin am OLG München angesetzt worden

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