mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
27.01.2023; 13:01 Uhr
Äußerungen zu angeblicher Kreml-Nähe
Ex-ARD-Reporterin Krone-Schmalz muss Prozesskosten tragen

Im Verfahren um Äußerungen zu einer angeblichen Kreml-Nähe der Ex-ARD-Reporterin Gabriele Krone-Schmalz muss diese nun die vor dem LG Köln entstandenen Prozesskosten tragen. Das hat das Gericht entschieden, worüber u.a. t-online berichtet.

Krone-Schmalz hatte eine Historikerin für entsprechende Äußerungen zunächst abgemahnt, diese Abmahnung dann aber weitestgehend wieder zurückgenommen (vgl. Meldung vom 14. November 2022). Da zeitgleich am LG Düsseldorf in gleicher Sache eine Klage erhoben wurde, hätten die Parteien den Rechtsstreit in Köln übereinstimmend für erledigt erklärt, so die Meldung.

In dem darauf folgenden Beschluss habe das LG Köln nun Krone-Schmalz die Kosten auferlegt, da diese sich auch zugespitzte Kritik an ihrem Werk gefallen lassen müsse, wie t-online aus dem dem Portal vorliegenden Beschluss zitiert. Über die Frage, inwieweit diese Entscheidung Signalwirkung für das Düsseldorfer Verfahren habe, herrscht zwischen den beiden von t-online befragten Parteivertretern Uneinigkeit.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7059:

https://www.urheberrecht.org/news/7059/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.