mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.05.2023; 16:34 Uhr
»Metall auf Metall« geht weiter
I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 1. Juni 2023 erneut

Der BGH hat sich einmal mehr mit der Frage der Rechtsverletzung eines Tonträgerherstellers durch Sampling zu befassen. Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des BGH hervor (I ZR 74/22). 

Der langjährige Rechtsstreit zwischen Mitgliedern der Band Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham steht erneut vor dem BGH. In dem nunmehr über 20 Jahre andauernden Rechtsstreit hatte das OLG Hamburg zuletzt entschieden, dass es sich bei der umstrittenen Sequenz aus dem Titel »Metall auf Metall« von Kraftwerk um ein Pastiche iSv § 51a Satz 1 UrhG handele. Für den Zeitraum vom 22. Dezember 2002 bis zum 7. Juni 2021 hatte das Gericht der Klage jedoch stattgegeben und hinsichtlich der Abweisung der Klage für den Zeitraum nach dem 7. Juni 2021 die Revision zugelassen (vgl. Meldung vom 28. April 2022). Darüber wird nun der BGH erneut zu entscheiden haben. Am 7. Juni 2021 trat § 51a Satz 1 UrhG in Kraft, mit dem Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG ins deutsche Recht umgesetzt worden ist.

Die Entscheidung des OLG Hamburg hatte Grünberger in der ZUM teils kritisch teils zustimmend gewürdigt (s. ZUM 2022, 579).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7136:

https://www.urheberrecht.org/news/7136/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.