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23.05.2023; 17:01 Uhr
Entwurf für ein »digitales Gewalt­schutzgesetz«
GFF präsentiert noch vor BMJ eigenen Vorschlag

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat einen 35-seitigen Entwurf für ein »digitales Gewalt­schutzgesetz« vorgelegt und versucht damit, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Schutzinteressen der Opfer digitaler Gewalt und dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung eines freien gesellschaftlichen Diskurses zu schaffen. Darüber berichtet u.a. die taz.

Der Vorschlag sieht u.a. einen Anspruch von Opfern digitaler Gewalt auf sofortige Sperrung der betreffenden »Hetz-Accounts« vor. Der Anspruch richtet sich unmittelbar gegen die jeweilige soziale Plattform, um eine effektive Durchsetzung zu gewährleisten. Im Rahmen des Sperrungsverfahrens müssen die vermeintlichen Täter:innen angehört werden, um eine Missbrauchsgefahr auszuschließen und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).

Das im April vorgelegte Eckpunktepapier der Bundesregierung zum »digitalen Gewaltschutzgesetz« sowie der Vorschlag der GFF werden im Rahmen des nächsten Symposions des IUM mit dem Titel »Demokratischer Diskurs im Kommunikationsraum Internet« vorgestellt und kritisch gewürdigt werden (s. Programm des Symposions hier).

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