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13.02.2024; 18:13 Uhr
Keine Urheberrechtsverletzung durch Foto einer Fototapete
Urteil des OLG Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in der vergangenen Woche durch Urteil entschieden, dass die Veröffentlichung des Fotos einer Fototapete keine Urheberrechtsverletzung ist (20 U 56/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet u.a. beck aktuell.

In dem Rechtsstreit hatte sich ein Fotograf unter Bezugnahme auf ein Urteil des LG Köln (ZUM-RD 2023, 312 mAnm Kraul/Vetter ZUM-RD 2023, 318, vgl. Meldung vom 28. Februar 2023) gegen eine Hotelbetreiberin gewendet, die auf ihrer Internetseite Fotos eines Spa-Bereichs veröffentlicht hatte, auf denen auch eine Fototapete mit einem Motiv des klagenden Fotografen zu sehen war.

Das OLG Düsseldorf urteilte nun, dass die Beklagte dadurch nicht die Urheberrechte des Fotografen verletzt habe. Vielmehr habe der Fotograf auf die Nennung als Urheber stillschweigend verzichtet und mit dem Kauf der Fototapete habe die Beklagte konkludent ein einfaches Nutzungsrecht erworben, die Fototapete zu fotografieren und die Bilder im Internet zu veröffentlichen, so die Meldung. Schließlich greife auch der Grundsatz von Treu und Glauben zugunsten der Beklagten: Durch den Vertrieb einer Fototapete sei ein Vertrauenstatbestand dahingehend gesetzt worden, dass eine solche Tapete »im Digitalzeitalter« nicht nur angebracht, sondern auch fotografiert und so veröffentlicht werden dürfe.

Die Revision ist zugelassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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