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07.03.2024; 08:35 Uhr
Zugang zu harmonisierten technischen Normen
Entscheidung des EuGH

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 5. März entschieden, dass harmonisierte technische Normen (HTN) Teil des Unionsrechts seien und daher frei zugänglich sein müssen (C-588/21 P, Veröffentlichung in der ZUM folgt). Darüber berichtet LTO.

Dem Verfahren liegt eine Klage der gemeinnützigen Organisationen Public.Resource.Org Inc. und Right to Know CLG gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission zugrunde. Darin wurde den Klagparteien der Zugang zu vier vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommenen HTN verweigert. Die Klagparteien hatten im Verfahren die Auffassung vertreten, HTN müssten als Teil des Unionsrechts im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 frei zugänglich sein. Sie seien zudem nicht urheberrechtlich schutzfähig, sodass auch der Ausschluss des Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nicht greife. Ihnen dürfte daher der Zugang zu den HTN nicht verweigert werden. 

Diese Ansicht teilte auch Generalanwältin Medina unter Verweis auf Art. 297 AEUV. Jedenfalls müsse dem Grundsatz des freien Zugangs zum Recht aber Vorrang vor dem Urheberrechtsschutz eingeräumt werden (vgl. schon Meldung vom 27. Juni 2023). So entschied nun auch der EuGH: an dem Zugang zu den HTN bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse, sodass ihnen kein urheberrechtlicher Schutz zuteilwerden könne. Der EuGH stützt sich dabei auf den Transparenzgrundsatz und den Grundsatz der Offenheit.

Die Entscheidung des EuGH sorge für Verunsicherung, so LTO. Unternehmen, die die Normungsverfahren durchführen, haben sich bislang durch den Verkauf des Zugangs zu den HTN finanziert. Dies wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Es seien daher »nachteilige Folgen für das Wirtschaftssystem, die Industrie und für Verbraucherschutzstandards« zu befürchten.

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