Reichelt vor BVerfG erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 11. April 2024 einer Verfassungsbeschwerde des Journalisten Julian Reichelt stattgeben (1 BvR 2290/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom heutigen Tage hervor.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Eilantrag der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, bezüglich einer Äußerung von Julian Reichelt, Chefredakteur des Onlineportals Nius und früherer Chefredakteur der BILD Zeitung. Reichelt hatte sich auf dem Kurznachrichtendienst X im Zusammenhang mit einem Beitrag auf Nius über deutsche Entwicklungshilfezahlungen in Afghanistan wie folgt geäußert: »Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)«. Während das LG Berlin in der Aussage Reichelts in erster Instanz nur eine im Kontext zu lesende überspitzte Kritik und damit eine zulässige Meinungsäußerung gesehen hatte, hatte das Kammergericht dem Antrag der Bundesministerin stattgegeben (ZUM 2024, 219, vgl. Meldung vom 16. November 2023).
Dem ist das BVerfG nicht gefolgt. Die Entscheidung des Kammergerichts verletze den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Den Sinn der Äußerung Reichelts habe das Gericht genauso wie ihren Charakter als Meinungsäußerung verkannt. Die Äußerung müsse insbesondere im Kontext der Schlagzeilen gesehen werden, auf die Reichelt Bezug genommen habe. Der Staat müsse zudem »scharfe und polemische Kritik« grundsätzlich hinnehmen.
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