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11.04.2008; 11:32 Uhr
Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Rechte im Kampf gegen Produktpiraterie
Auch in der Aussprache bleiben Drittauskunftsanspruch und die Abmahnkostendeckelung umstritten - Kritik und Zustimmung bei Betroffenen

Erwartungsgemäß hat das Plenum des Deutschen Bundestages das »Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« mit den Stimmen der Regierungskoalitionen von CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke (zum Inhalt siehe Meldung vom 10.4.2008, zum weiteren Gesetzgebungsverfahren siehe Meldung vom 2.4.2008 am Ende).

In der Aussprache waren sich zwar die Redner aller Fraktionen einig hinsichtlich der Zielsetzung, nicht jedoch darin, wie dieses Ziel zu erreichen sei. Der Parlamentarische Staaatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) verteidigte sowohl die Einführung des Drittauskunftsanspruchs, der sich vor allem gegen Internet-Service-Providers (ISP) richten wird, und den hierbei vorgesehenen Richtervorbehalt bei der Verwendung von dynamischen IP-Adressen als auch die Deckelung der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen in einfach gelagerten Fällen. Letzteres wiederum habe die EU-Durchsetzungsrichtlinie nicht vorgesehen, so die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Auch das Kriterium des »gewerblichen Ausmaßes« sei abzulehnen, da es in der Praxis zu Schwierigkeiten führen werde. Zu begrüßen hingegen sei der Richtervorbehalt in seiner jetzigen Form. Auch Günter Krings (CDU) sah beim Auskunftsanspruch eine vernünftige Balance erreicht, da entgegen zur ersten Entwurfsfassung des Gesetzes Rechtsverletzungen nicht mehr »im geschäftlichen Verkehr«, sondern in einem »gewerblichen Ausmaß« vorliegen müssten, was sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte erfasse. Zugleich zeigte er sich aufgeschlossen gegenüber neuen Verfahren der Rechtsverfolgung ziviler Ansprüche, beispielsweise durch die Einführung einer neutralen Clearingstelle, über die ISP und Rechteinhaber zusammenarbeiten könnten. Demgegenüber geht nach Ansicht von Ulla Jelpke (Die Linke) das Gesetz weit über das hinaus, was zum Schutz der Künstler erforderlich sei. Jerzy Montag (Die Grünen) begrüßte zwar die Abmahnkostendeckelung, hielt es jedoch nicht für gerechtfertigt, der Unterhaltungsindustrie mit dem Drittauskunftsanspruch ein zu weitgehendes Recht einzuräumen. Das Kriterium des »gewerblichen Ausmaßes« sei ein Placebo, weil es zusätzlich noch des Merkmals des »guten Glaubens« bedurft hätte. Dirk Manzewski (SPD) wiederum verteidigte ebenso die Beibehaltung des Richtervorbehalts wie die Abmahnkostendeckelung - die Rechtsposition der Rechteinhaber werde gleichwohl gestärkt. Zugleich wies er darauf hin, dass die Abmahnkostendeckelung nicht gelte, wenn der Raubkopierer gewerblich handle.

Letzteres sieht die Kreativwirtschaft aber anders; in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Musikindustrie vom 10.4.2008 zeigte sie sich enttäuscht über die vorgelegten Lösungsansätze. »Statt die Probleme zu lösen, wirft der jetzt vorliegende Gesetzentwurf viele neue Fragen auf und verlagert die Kosten der Rechtsverfolgung auf die Seite der Geschädigten«, meinte dessen Vorstandsvorsitzender Dieter Gorny. Damit bezieht er sich auf die Abmahnkostendeckelung; als kritikwürdig bezeichnete er jedoch auch die Beibehaltung des nicht ausreichend definierten »gewerblichen Ausmaßes« von Urheberrechtsverletzungen. Ähnlich hart ins Gericht mit dem Gesetz ging der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bereits am 10.4.2008. »Im Bundestag macht man sich offensichtlich mehr Gedanken, wie man Urheberrechtsverletzer verschonen kann, als darüber, wie Urheberinnen und ausübende Künstler illegale Kopien und Downloads unterbinden können«, meinte Werneke und bezeichnete die Deckelung der Abmahnkosten als »Verschlimmbesserung«. Darüber hinaus hätte eine Schadensersatzregelung getroffen werden müssen, die es den Urhebern erlaubt hätte, bei Verletzungen mehr als nur die übliche Lizenzgebühr als Entschädigung verlangen zu können. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hingegen begrüßt das beschlossene Gesetz. Seiner Ansicht nach werde die bisher sehr umständliche Verfolgung von Musik- und Softwarepiraten vereinfacht, so Uli Holdenried, Präsidiumsmitglied des BITKOM, der Weg über Strafverfahren entfalle zukünftig.

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