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01.06.2023; 17:32 Uhr
»Metall auf Metall« erneut zum EuGH?
BGH zieht weitere EuGH-Vorlage in Erwägung

Nach der heutigen Verhandlung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Fall »Metall auf Metall« steht im Raum, dass sich auch der EuGH erneut mit dem Verfahren zu beschäftigen hat. Dieses Mal soll es um den Begriff »Pastiche« gehen (I ZR 74/22). Dies geht aus einer Meldung bei beck-aktuell hervor.

Nach der Einschätzung der Richter:innen in Karlsruhe sei unklar, wie der Begriff »Pastiche« in § 51a Satz 1 UrhG auszulegen sei (vgl. Meldungen vom 19. Mai 2023 und vom 28. April 2022). Da es sich dabei um einen aus dem EU-Recht stammenden Begriff handele, müsse hier eine einheitliche europäische Begriffsbestimmung erfolgen. Diese könne vermutlich nur der EuGH vornehmen. Dem stimmten die Parteivertreter:innen im Wesentlichen zu. Eine finale Entscheidung, ob der EuGH erneut im Kontext dieses Verfahrens angerufen wird, hat der BGH jedoch noch nicht getroffen. 

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