Institut für Urheber- und Medienrecht

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22.05.2007; 16:15 Uhr
Schaar gegen Wegfall des Richtervorbehalts bei Auskunftsanspruch
Bundesdatenschutzbeauftragter ferner für Begrenzung auf Verletzungen im geschäftlichen Verkehr

Gegen einen Wegfall des Richtervorbehalts beim Auskunftsanspruch hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, ausgesprochen. Die von Anbietern von Telekommunikationsdiensten gespeicherten Daten, die Aufschluss über die Nutzung des Internets geben, unterlägen dem Fernmeldegeheimnis. Könnten nun im Rahmen des geplanten Dritt-Auskunftsanspruchs beispielsweise Inhaber von Urheberrechten sich direkt an Telekommunikationsanbieter wenden, dürfte solche Daten jedoch nur auf Basis verfassungsrechtlich einwandfreier gesetzlicher Regeln für andere Zwecke verwendet werden. Aus diesem Grunde sei laut Schaar eine Entscheidung eines Richters über die Verwendung der Daten bei Urheberrechtsverstößen - wie vom aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie vorgesehen - unerlässlich. Verwertungsgesellschaften und Verbände von Film- und Musikschaffenden sowie der Bundesrat hatten eine solche Abschaffung der Richterkontrolle gefordert (siehe hierzu Meldung vom 19.3.2007 und 9.3.2007).

Auch dem Ansatz, Daten, die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden sollen, für die Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht zu verwenden, erteilte er eine Absage: »Der Zugriff auf diese Daten muss sich auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränken«, so Schaar am 18.5.2007. Ferner dürfe die bislang vorgesehene Beschränkung der Auskunftsverpflichtung auf nur gravierende, im geschäftlichen Verkehr erfolgende Rechtsverletzungen nicht nicht aufgehoben werden. Andernfalls seien angesichts der häufig unklaren Urheberrechtslage im Internet die gutgläubigen, sporadischen Tauschbörsennutzer, die nicht gewerbsmäßig handeln, dem Generalverdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt. Für eine entsprechende Streichung dieses Merkmals wiederum sprechen sich die Urheber aus, da ihrer Meinung nach sonst der Normalfall von Rechtsverstößen im Internet gerade nicht erfasst werden könne und so ihr Schutz leer laufe.

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