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14.08.2007; 13:35 Uhr
T-Mobile, O2 und Vodafone dürfen bei Handy-TV kooperieren
Bundeskartellamt genehmigt Gemeinschaftsunternehmen zum Plattformbetrieb

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat laut der »Wirtschaftswoche« den drei Mobilfunkunternehmen T-Mobile, O2 und Vodafone die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens genehmigt, das den Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragungen im DVB-H-Standard zum Gegenstand haben soll. Dabei soll sich die Genehmigung des BKartA lediglich auf fusionskontrollrechtliche Aspekte beziehen; bereits im Juli hatte die Behörde eine entsprechende Genehmigung in Aussicht gestellt (siehe Meldung vom 23.7.2007). Die darüber hinaus erforderliche kartellrechtliche Genehmigung soll der »Wirtschaftswoche« zufolge aber noch bis Ende des Monats erfolgen. Die Mobilfunkunternehmen haben sich zugleich auch um die im Rahmen eines länderübergreifenden Pilotprojekts von den Landesmedienanstalten ausgeschriebene Sendelizenz im DVB-H-Standard beworben.

Unterdes erwartet die Mobilfunkbetreiber Konkurrenz. Wie die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH und die NEVA Media GmbH bereits am 10.8.2007 mitteilten, wollen die beiden Unternehmen ebenfalls ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, das sich auch um die entsprechende Rundfunklizenz im DVB-H-Standard bewerben soll. Die MFD betreibt bereits eine entsprechende Plattform für den Sendebetrieb im DMB-Standard (siehe Meldung vom 31.5.2006).

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Rechtliche Überlegungen aus Anlass des »Handy-TV« nach dem DMB-Standard, Aufsatz von Dr. Stephan Ory, Püttlingen/Saar, ZUM 2007, 7-12 (Heft 1)
[IUM/hl]

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