Institut für Urheber- und Medienrecht |
|||
|
News Themen Normen Zeitschriften Institut
|
Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere
Urheberrechte, vorbehalten.
16.11.2007; 17:34 Uhr
Merkel: Grenzen bei Internetangeboten klarer ziehen
SPD weiter für Werbeverzicht der Öffentlich-Rechtlichen - SWR kritisiert KEF für Kürzung des von der ARD angemeldeten Finanzbedarfs
Die Diskussion um den Grundversorgungsauftrag und die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten reißt nicht ab. Im Rahmen der VDZ-Zeitschriftentage schaltete sich nun auch Bundeskanzlerin Angela Merkel ein und sprach sich laut dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die »zum Teil ausufernden Internetkonzeptionen« von ARD und ZDF aus: »Chats und Kontaktbörsen sind vom Grundversorgungsauftrag weit entfernt«. Ihrer Ansicht nach müssten daher Grenzziehungen künftig klar definiert werden. Zugleich stellte sie aber auch nicht deren Recht in Frage, bei ihrer Programmgestaltung frei agieren und eine ihrem Grundversorgungsauftrag entsprechende Reichweite generieren zu können. Um diesen finanziell auch erfüllen zu können, favorisierte am 15.11.2007 der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, das Modell einer vereinfachten Rundfunkgebühr, bei der zukünftig nicht mehr zwischen Grund- und Fernsehgebühr unterschieden werden sowie die Gebührenpflicht für Zweitgeräte wegfallen soll. Anknüpfungsmerkmal für eine Gebührenpflicht soll aber weiterhin das Bereithalten eines Empfangsgeräts sein. Zugleich plädierte er gegenüber der »Berliner Zeitung« erneut für Werbefreiheit der Öffentlich-Rechtlichen. Sponsoring schade bereits jetzt mehr als es nutze, im Übrigen wäre dies ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal in der digitalen Welt für ARD und ZDF. Demgegenüber sieht es der SWR mit Blick auf die Gebührenperiode von 2009 bis 2012 als immer schwieriger an, weiterhin neue, attraktive Programmangebote wie bisher für das ARD-Programm wie auch für das SWR-Fernsehen bereitstellen zu können. Anlass hierfür sei, so der SWR-Intendant Peter Boudgoust, der Berichtsentwurf der KEF, in dem sie den von den Rundfunkanstalten vorgeschlagenen Finanzbedarf von 1,44 EUR auf 93 Cent reduzierte (siehe Meldung vom 16.10.2007). »Umso schmerzlicher ist es, dass im Ergebnis der ARD nicht einmal ein Inflationsausgleich zuerkannt wird«, so Boudgoust am 16.11.2007 auf der Sitzung des Landesrundfunkrats Rheinland-Pfalz des SWR. Dokumente:
Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3216: http://www.urheberrecht.org/news/3216/
Bitte beachten Sie:
|
||
|
|
|||