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07.09.2009; 18:12 Uhr
Google macht europäischen Verlegern Zugeständnisse in der Debatte um das »Google Book Settlement«
Widerspruchsfrist wurde aus technischen Gründen bis 8. September 2009 verlängert

Nachdem das zuständige Prozessgericht in New York die Frist für Widersprüche Betroffener gegen das »Google Book Settlement« bis Dienstag, 8. September 2009 verlängert hat, wird die Zeit von den Betroffenen genutzt, um einerseits das gemeinsame Vorgehen im Verfahren abzustimmen, andererseits aber auch Zugeständnisse im Streit um das Buchprojekt zu machen. Die vormals bis zum 5. September 2009 angesetzte Frist wurde wegen Wartungsarbeiten an den zum Empfang der Schriftsätze zuständigen Computersystemen ausgedehnt, wie das Gericht am vergangenen Freitag überraschend bekannt gab.

Während die Europäische Kommission für den 7. September 2009 zur Expertentagung über das »Google Book Settlement« nach Brüssel geladen hatte (vgl. Meldung vom August 23. Juli 2009), hat sich Google zwischenzeitlich mit einem Schreiben an insgesamt 16 europäische Verlage gewandt. Nach Informationen der »Financial Times« mache der Internetkonzern darin Zugeständnisse, offenbar als Reaktion auf die Kritik der europäischen Verleger (vgl. Meldung vom 1. September 2009).

So sollen auch nicht-amerikanische Buchverlage im Leitungsgremium des mit dem Inkrafttreten des »Google Book Settlement« geschaffenen Buchrechteregisters mit insgesamt zwei Sitzen vertreten sein. Daneben will man Bücher, die in Europa erschienen sind, nur nach vorheriger Entscheidung der jeweiligen Verlage in den Online-Buchkatalog von Google aufnehmen. Auch hinsichtlich vergriffener Bücher, die nach dem ausgehandelten Vergleich gescannt werden dürften, kündigte Google intensivere Prüfungen an, um falsche Einstufungen zu verhindern.

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