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22.03.2013; 18:40 Uhr
Bundesrat lässt Leistungsschutzrecht passieren
Anrufung des Vermittlungsausschusses bleibt aus

Der Bundesrat hat die Initiative der Bundesregierung für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (vgl. Meldung vom 27. Februar 2013) am heutigen Dienstag passieren lassen und lediglich eine Stellungnahme beschlossen. Einem Bericht des »Spiegel« zufolge blieb der von den Sozialdemokraten angekündigte Widerstand aus. Zwar muss der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen. Die Länder hätten jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen können und das Gesetz so zumindest verzögern können. Stattdessen wurde mit den Stimmen der SPD-geführten Länder eine Entschließung beschlossen, wonach man ein neues Gesetz nach der Bundestagswahl erwartet. Das Gesetz sei »handwerklich schlecht gemacht«, »unzureichend« und »der falsche Weg«.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 28. Februar 2013 nach Kritik auch aus den Reihen der Koalition in geänderter Fassung verabschiedet (vgl. Meldung vom 1. März 2013). Nach Angaben des Bundestags ist es Ziel des Gesetzes, eine Schlechterstellung der Presseverlage im Online-Bereich gegenüber anderen Werkmittlern zu vermeiden. Allerdings sei die Novelle durch die im Ausschuss geänderte Fassung, die auf einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beruhe, relativiert worden. Zugunsten der Suchmaschinenbetreiber ist nun festgelegt: »Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.« 

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[IUM/kr]

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