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18.12.2016; 20:16 Uhr
Stellungnahmen zur Gesetzesreform des Urhebervertragsrechts
Viel Lob für gesetzliche Regelung zur Verlegeberteiligung

Am 15. und 16. Dezember 2016 hat das Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts Bundestag und Bundesrat durchlaufen (vgl. Meldung vom 18. Dezember 2016). Lob erntet überwiegend die gesetzliche Verankerung der Verlegerbeteiligung.

Die VG WORT begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags und hofft, »dass sich die VG WORT damit wieder schnellstmöglich und mit voller Kraft ihrer zentralen Aufgabe zuwenden kann: Eine angemessene Vergütung für Urheber und Verlage bestmöglich sicherzustellen.« Die VG WORT betont aber die Notwendigkeit einer Regelung auf europäischer Ebene. Laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels sichert »die nationale Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung« die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Verlagen und Autoren. Die Neuregelung sei der »Grundstein für die weitere gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen«. Auch der Börsenverein betont, eine EU-Klarstellung sei jetzt dringend benötigt.

Die Gewerkschaft Ver.di bedauert, dass das Verbandsklagerecht »auf ein Minimum beschränkt« wurde. Auch nach Auffassung des Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wurde das Verbandsklagerecht »fast bis zur Unerkenntlichkeit verwässert«. Der DJV zeigt sich zudem enttäuscht darüber, dass das Gesetz keine verbindliche Schlichtung in Fällen der Vergütungsregeln vorsieht. Insgesamt bringe der Reformentwurf einige Fortschritte, aber auch Stagnation. Der Bundesverband Regie (BVR) hält das neue Urhebervertragsrecht für »keinen großen Wurf«. Die Regelungen enthielten »wohl bewusst gelassene Unschärfen abstrakter Rechtsbegriffe und Umgehungsmöglichkeiten« und würden nur zu »Marginallösungen« führen. 

Auch nach Auffassung der »Initiative Urheberrecht« enthalte der Gesetzesentwurf »immer noch Regelungen, die nur durch die Rechtsprechung aufgeklärt werden könnten«. Die Neureregelung bleibe »insgesamt hinter den Erwartungen und Anforderungen der Praxis zurück«. Dennoch sei das Gesetz »trotz der verbliebenen Lücken ein wichtiger Schritt in Richtung auf das Ziel, die Basis für eine stärkere und gemeinsame Wahrnehmung der Interessen der Kreativen und Verwerter gegenüber z.B. Plattformbetreibern und Nutzern zu stärken«.

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