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07.02.2017; 20:28 Uhr
LG Berlin: Richter äußert Zweifel an Gültigkeit des Leistungsschutzrechts
»Sehr schlecht gemachtes Gesetz, das viele Fragen aufwirft«

In dem Rechtsstreit zwischen VG Media und Google um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger fand am 7. Februar 2017 die mündliche Verhandlung statt (vgl. Meldung vom 6. Februar 2017). Die Richter am LG Berlin haben sich urheberrechtlich mit der Frage zu befassen, ob Google Onlineinhalte der in der VG Media vertretenen Medienhäuser nach dem umstrittenen Leistungsschutzrecht verwertet und hierfür bezahlen muss.

Der Vorsitzende Richter, Peter Scholz, äußerte, Medienberichten zufolge, Zweifel, ob das Leistungsschutzrecht rechtmäßig entstanden ist. Scholz warf die Frage auf, ob die damalige Bundesregierung das Gesetz nicht vor dessen Verabschiedung der EU hätte vorlegen müssen. Eine derartige »Notifizierung« im Sinne einer Information der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten ist bei Gesetzesentwürfen notwendig, die technische Vorschriften enthalten, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen. Sollte die Kammer zu der Überzeugung kommen, dass eine solche »Notifizierung« nötig gewesen wäre, wird sie das Gesetz wohl teilweise für nicht anwendbar erklären. Bei Zweifeln wird sie wohl hingegen den EuGH zur Klärung im Vorabentscheidungsverfahren anrufen. 

Ferner kritisierte Scholz das geltende Leistungsschutzrecht als ein in seinen Augen »sehr schlecht gemachtes Gesetz«, das viele Fragen aufwerfe. Es gebe Ungenauigkeiten und Unschärfen. In der Verhandlung ging es vor allem darum, so die Onlinemeldungen, für welche Inhalte der Suchmaschinenbetreiber eine Vergütung entrichten soll. Das Gesetz sieht vor, dass »einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte« verwendet werden dürfen. Das Gericht tendiere, wie das DPMA, dazu, eine Wortobergrenze einzuführen. Die vom DPMA vorgeschlagenen sieben Wörter halte das Gericht jedoch für zweifelhaft. Es plädiere für einen »objektiven Maßstab«, der bei zwölf oder 20 Wörtern liegen könne. 

Ob das LG Berlin wie angekündigt im März eine Entscheidung verkünden wird, bleibt abzuwarten.

Dokumente:

[IUM/ct]

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