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01.03.2017; 20:53 Uhr
EU-Leistungsschutzrecht: »eco« Gutachten stellt Gesetzesentwurf in Frage
»Nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar«

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. »eco« hat ein juristisches Gutachten zum EU-Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Auftrag gegeben, aus dem hervorgeht, dass der im September 2016 von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf (vgl. Meldung vom 14. September 2016) die Regelungen des europäischen Urheberrechts nicht, wie erhofft, zukunftstauglicher macht. Oliver Süme, »eco« Vorstand für Politik & Recht erklärt, das Gutachten zeige deutliche Defizite auf. Mit ihrem Vorschlag für ein europäisches Leistungsschutzrecht überschreite die EU-Kommission sowohl selbstdefinierte Grenzen als auch ihre Binnenmarktkompetenz.

Laut dem »eco« Gutachten könnte das EU-Leistungsschutzrecht zur Innovationsbremse für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung werden. Der Gesetzesentwurf verfehle sein Ziel, die Gewährleistung eines gut funktionierenden Marktes für die Verwertung von Werken und anderen Schutzgegenständen sicherzustellen. Nicht zuletzt stelle ein Presseleistungsschutzrecht einen schwerwiegenden, verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte von Internetnutzern, Internetdiensteanbietern und auch kleinen, insbesondere nur im Internet aktiven Anbietern journalistischer Inhalte dar. 

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