EU-Ministerrat bestätigt Entwurf zur grenzüberschreitenden Portabilität von Inhaltediensten
Nach dem EU-Parlament hat nun auch der EU-Ministerrat den Kompromiss für einen Verordnungsentwurf »zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt« angenommen (vgl. Meldung vom 8. Februar 2017).
Durch die neuen Vorschriften erhalten Konsumenten in Zukunft auch in anderen EU-Ländern »zeitweilig« Zugang zu ihren kostenpflichtigen Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele oder Musik (vgl. auch Meldung vom 4. September 2016). Eine konkrete Zeitangabe für die EU-weite Mitnahme von Online-Inhalten fehlt. Nicht nur Urlaube, sondern auch temporäre Studien- und Geschäftsaufenthalte in anderen Mitgliedstaaten sollen abgedeckt sein. Wie »Heise Online« berichtet, sollen die Bestimmungen der EU-Verordnung nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im ersten Quartal 2018 in Kraft treten. Einer Umsetzung in nationales Recht bedarf es nicht.
Anbieter von Online-Inhaltediensten müssen künftig im Wege eines Verifikationsverfahrens das Wohnsitzland des Abonnenten und dessen Rechte überprüfen und sich dabei auf dessen Zahlungsangaben oder den bestehenden Vertrag über den Internetanschluss stützen.
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