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11.06.2017; 19:02 Uhr
EU-Urheberrechtsreform: Erste Abstimmung im EU-Parlament
Kommissionsvorschlag zum Leistungsschutzrecht angenommen

Der Ausschuss für Verbraucherschutz und Binnenmarkt (IMCO) hat am 8. Juni 2017 als erster der mit dem im September 2016 von der EU-Kommission veröffentlichten Richtlinienentwurf zur EU-Urheberrechtsreform befassten Ausschüsse des EU-Parlaments abgestimmt (vgl. auch Meldung vom 14. September 2016).

Da sämtliche 22 Änderungsvorschläge zum EU-weiten Leistungsschutzrecht bei der Abstimmung des IMCO keine Mehrheit fanden, wird der Ausschuss Medienberichten zufolge in seinem Bericht die umstrittene Passage aus dem Kommissionsvorschlag unverändert übernehmen. Die zuständige Berichterstatterin im IMCO, Catherine Stihler, hatte die komplette Streichung des entsprechenden Artikels 11 zum Leistungsschutzrecht vorgeschlagen (vgl. Meldung vom 26. Februar 2017). Obwohl dieser Vorschlag von fünf Fraktionen unterstützt worden sei, habe es dafür keine Mehrheit gegeben, so »Golem«. Große Teile verschiedener Fraktionen haben nicht abgestimmt, berichtet u.a. »netzpolitik«. 

Abgelehnt hat der IMCO hingegen die Einführung von verpflichtenden Upload-Filtern. In Anlehnung an die gängige Rechtssprechung des EuGH konnte sich hier ein Kompromiss durchsetzen, wonach Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Internet-Pattformen keine generelle Verpflichtung enthalten dürfen, »die übertragenen und gespeicherten Informationen zu überwachen.«

Voraussichtlich am 21. Juni 2017 wird der Kulturausschuss zur EU-Urheberrechtsreform abstimmen, gefolgt von Innenausschuss am 29. Juni 2017 und Industrieausschuss am 11. Juli 2017. Die entscheidende Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss ist für den 28. September 2017 vorgesehen. Das Plenum wird frühestens Ende Oktober abstimmen. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, Therese Comodini Cachia, ihr Mandat niedergelegt und wird ins maltesische Landesparlament wechseln. Comodini hatte in ihrer Stellungnahme das EU-Leistungsschutzrecht ebenfalls abgelehnt (vgl. Meldung vom 9. März 2017).

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