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23.11.2017; 20:30 Uhr
EU-Urheberrechtsrichtlinie: Innenausschuss des EU-Parlaments gegen Uploadfilter
Keine Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments hat sich am 20. November 2017, wie zuvor bereits andere Ausschüsse (vgl. Meldung vom 11. Juni 2017), gegen Uploadfilter ausgesprochen. Wie »netzpolitik« mitteilt, bekräftigte der Ausschuss, »dass Internetunternehmen nicht dazu verpflichtet werden sollen, die auf ihren Plattformen eingestellten Inhalte generell zu überwachen«.

Der federführende Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments wird voraussichtlich Ende Januar 2018 zum Thema abstimmen. 

Zum Leistungsschutzrecht hat der Innenausschuss indes nicht Stellung genommen. Eine erst kürzlich veröffentlichte und vom Rechtsausschuss (JURI) im EU-Parlament angeregte Studie des EU-Parlaments kommt zu dem Schluss, »dass die Bedenken bezüglich der eher ungewissen Folgen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger berechtigt sind«. Die Autorinnen und Autoren der Studie befürworten deshalb, »das Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufzugeben und stattdessen eine Vermutungsregel für Presseverleger einzuführen, wonach diesen Urheberrechte an den Inhalten ihrer Publikationen zukommen« (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2017).

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