mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.04.2019; 18:45 Uhr
Leistungsschutzrecht: VG Media fordert von Google Milliardensumme
Vergleichsangebot über die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen

In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der VG Media und Google (vgl. Meldung vom 6. Februar 2017) sieht sich der US-Internetkonzern einem Bericht der »FAZ Online« zufolge nun mit einer Milliardenforderung der Verwertungsgesellschaft konfrontiert.

Ein Vergleichsvorschlag der VG Media sehe vor, dass Google für die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen rückwirkend für die Zeit vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 1,24 Milliarden Euro zahlen soll. Für die Zukunft schlägt die VG Media die Zahlung pauschaler Lizenzsummen zwischen 3,44 Milliarden (2019) und 8,5 Milliarden Euro (2024) pro Jahr vor.

Die Verwertungsgesellschaft berufe sich bei den rückwirkenden Forderungen auf das in Deutschland am 1. August 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die Entscheidung des EuGH, ob das Gesetz auch ohne Notifizierung der EU-Kommission gültig zustande gekommen ist, steht noch aus (vgl. Meldung vom 9. Mai 2017). Der EuGH-Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen das Gesetzgebungsverfahren moniert (vgl. Meldung vom 13. Dezember 2018).

Bei den auf die Zukunft gerichteten Forderungen berufe sich die Verwertungsgesellschaft auf die neue Urheberrechtsrichtlinie der EU, die am 15. April 2019 vom Rat der EU-Mitgliedstaaten bestätigt worden war (vgl. Meldung vom 15. April 2019). Laut »Handelsblatt« erklärte die VG Media sie sei nach sechs Jahren Auseinandersetzung an einer Befriedung interessiert. Der Europäische Gesetzgeber habe mit der am 15. April 2019 endgültig beschlossenen Reform auch für das Europäische Urheberrecht »sehr deutlich den Weg gewiesen«. »Dies sollte Google zum Anlass nehmen, sich endlich rechtskonform zu verhalten und eine Einigung mit den Rechteinhabern zu erzielen.«

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6207:

https://www.urheberrecht.org/news/6207/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.