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17.09.2007; 11:25 Uhr
Vorschläge für Neuordnung des Rundfunkgebührensystems liegen auf dem Tisch
Ministerpräsidenten wollen Modelle für Medien- oder Haushaltsabgabe bzw. einer Steuerfinanzierung im Oktober diskutieren

Voraussichtlich vier Vorschläge werden die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Oktober zur Neuordnung des Rundfunkgebührensystems diskutieren, so die »Bild am Sonntag« (BamS) vom 16.9.2007. Dabei bezieht sich das Blatt auf ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft »Zukunft der Rundfunkgebühr«, das die für Medienpolitik zuständigen Referenten der Staatsministerien der Länder im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz erstellt haben. Danach wird eine von dem FDP-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Otto vorgeschlagene allgemeine Medienabgabe (siehe Meldung vom 6.4.2006), auch »Kopfpauschale« genannt, von vielen Medienexperten favorisiert, unter anderem von den Kollegen Ottos aus der CDU und SPD, Wolfgang Börnsen und Jörg Tauss. Danach soll jeder Erwachsene mit steuerpflichtigem Einkommen einen - der Höhe nach unter der derzeitigen Rundfunkgebühr liegenden - monatlichen Betrag zwischen 9-11 EUR zahlen (wobei die Rechnung der »BamS«, dass eine Familie mit zwei erwachsenen Kindern danach zukünftig bis zu 44 EUR zu zahlen hätte, nur dann stimmen würde, wenn alle vier Mitglieder steuerpflichtige Einkommen beziehen würden).

Kritisch bei diesem Modell könnte jedoch der Punkt sein, dass für eine Erhebung der Medienabgabe ein automatisierter Datenabgleich der Einwohnermeldeämter mit der jeweiligen zum Einzug berechtigten Stelle erfolgen müsste; Otto hatte hier dafür plädiert, dass das Finanzamt direkt diese Aufgabe erfüllen solle. Letzteres wollen die Grünen mit ihrem Modell einer Mediengebühr vermeiden (siehe hierzu Meldung vom 29.9.2006), wonach jeder Haushalt, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen, diese Gebühr zu zahlen verpflichtet werden soll. Laut »BamS« bemängelt das Diskussionspapier hier aber einen hohen Verwaltungsaufwand. Ein weiterer, von Kurt Beck (SPD) präferierter Weg könnte eine »Runderneuerung« des bisherigen Gebührensystems sein, bei der die Unterscheidung von Grund- und Fernsehgebühr sowie zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkempfangsgeräte aufgegeben werden soll, was aber wegen Ausfällen bei dem Gesamtaufkommen durch eine Erhöhung der Rundfunkgebühr aufgefangen werden müsste.

Schließlich sieht das Diskussionspapier laut »BamS« zwei Verfahren zur Steuerfinanzierung vor, wobei jedoch im Falle eine Anhebung von Gemeinschaftssteuern wie Einkommen- oder Körperschaftsteuer der Bund zuständig wäre, was angesichts der Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk die »politische Durchsetzbarkeit « in Frage stellen könne. Will man das jetzige Gebührenaufkommen durch Ländersteuern einbringen, so würde dies laut dem Diskussionspapier jedoch beispielsweise zu einer Verdopplung der Kfz-Steuer führen.

Dokumente:

Zu diesem Thema:

  • Indexierung der Rundfunkgebühr - Eckpunkte für eine Neuordnung des Gebührenfestsetzungsverfahrens, Aufsatz von Barbara Nickel, München, ZUM 2006, 737-746
[IUM/hl]

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