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25.09.2007; 11:53 Uhr
Contergan-Film: Entscheidung in der Hauptsache frühestens Januar 2008
LG Hamburg wartet weiter auf Entscheidung vom BVerfG

Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) hat die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren um das Verbot des WDR-Zweiteilers »Eine einzige Tablette«, der den Skandal um das Schlafmittel Contergan zum Thema hat, erneut verschoben. Neuer Termin ist nun laut »Digitalfernsehen.de« der 25. Januar 2008. Bereits im Juli hatte das Gericht eine Verhandlung auf den 21. September 2007 vertagt, weil es die Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden des Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH sowie eines damaligen Opferanwalts gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abwarten wollte. Diese stehen aber noch aus; lediglich über die Eilanträge der beiden Beschwerdeführer auf Untersagung der Ausstrahlung des Zweiteilers hatte das BVerfG abschlägig entschieden (siehe Meldung vom 5.9.2007). Der vom WDR und der Firma Zeitsprung produzierte Film wird nun am 7. und 8. November 2007 in der ARD ausgestrahlt.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Filmische Darstellung des Falles »Contergan«, Urteile des OLG Hamburg vom 10.4.2007 - 7 U 142/06 und 7 U 143/06 - ZUM 2007, 479, ZUM 2007, 483 (Heft 6), sowie die Anmerkung von Rechtsanwalt Michael Fricke, Hamburg, ZUM 2007, 488 (Heft 6)
[IUM/hl]

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